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  21. Mai 2012 01:57:58
 
AGB´s
  Allgemeine Bestimmungen
     
    § 1 Marktplatz
     
    Die 1A-bay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die 1A-bay-Grundsätze verstößt. 1A-bay bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die 1A-bay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
     
    § 2 Anmeldung
     
    1. Die Nutzung der Teledienste der 1A-bay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der 1A-bay-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen 1A-bay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der 1A-bay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.
    2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.
    3. Die von 1A-bay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber 1A-bay zu korrigieren.
    4. Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. 1A-bay wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner von 1A-bay das Passwort benötigt, um dem Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. 1A-bay übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit 1A-bay geschlossenen Nutzungsvertrag sind. 1A-bay wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. 
    Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
     
    § 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
     
    1. 1A-bay stellt seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz zur Verfügung. Die Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von 1A-bay an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder Einkaufs- und Zahlungsnachweise.
    2. Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der 1A-bay-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler etc. ergeben. 1A-bay behält sich weiterhin das Recht vor, seine Leistungen zeitweilig zu beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. 1A-bay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder.
    3. Um Arbeiten am System durchzuführen, gibt es planmäßige und angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen von 1A-bay nicht erreichbar sind. Diese Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die Sicherheit sowie die Integrität der Server zu wahren, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen der Software und gespeicherter Daten. Auf diese angekündigte Wartungszeit wird die Vorschrift unter 4. nicht angewendet. Angebote, die nach dem Beginn der Wartungszeit enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist.
    4. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder das Sofort-Kaufen behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die Grundsätze zu Systemausfällen.
     
    § 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung
     
    1. 1A-bay kann ein Mitglied sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass das Mitglied bei der Nutzung gegen diese AGB, die 1A-bay-Grundsätze oder geltendes Recht verstößt oder wenn 1A-bay ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Mitglieds hat. 1A-bay kann ein Mitglied insbesondere dann sperren, wenn es
      • wiederholt im Bewertungssystem gemäß § 4 negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist,
      • bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat,
      • im Zusammenhang mit seiner Nutzung der 1A-bay-Website Rechte Dritter verletzt,
      • Leistungen von 1A-bay missbraucht oder
      • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

      1A-bay berücksichtigt bei der Entscheidung, ob ein Mitglied gesperrt wird, dessen berechtigte Interessen. Statt der Sperrung kann 1A-bay als minder schwere Maßnahme den Umfang der Nutzung beschränken.

    2. Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die 1A-bay-Website nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Ein gesperrtes Mitgliedskonto (insbesondere das Bewertungsprofil) kann nicht wiederhergestellt werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. Auf § 19 der AGB wird verwiesen.
    3. Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail info@hokus-fokus.de.
    4. 1A-bay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
     
    § 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen
     
    1. Die Anmeldung als Mitglied bei 1A-bay ist kostenlos. 1A-bay verlangt auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln.
    2. Für das Anbieten von Artikeln erhebt 1A-bay von dem Anbieter eine Angebotsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von 1A-bay, insbesondere für die Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu zahlen. Kommt es über die 1A-bay-Website zum Abschluss eines Vertrags mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von 1A-bay eine Provision an, die von dem Anbieter zu begleichen ist.
    3. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der jeweilsaktuellen Preisliste.
    4. Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung fällig und können per Einzugsermächtigung beglichen werden. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied 1A-bay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten hat.
    5. 1A-bay schickt dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an seine E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem in der Rubrik "Konto" in "Mein 1A-bay" bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von zwei Wochen nach der Einstellung des Rechnungsbetrags in die Rubrik "Konto" in "Mein 1A-bay" in Verzug.
    6. Dem Anbieter wird die von ihm zu entrichtende Provision gutgeschrieben, wenn sein Vertragspartner den über die 1A-bay-Website geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrensbeantragt werden. Das Mitglied darf gegen 1A-bay-Gebühren und/oder 1A-bay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    7. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von 1A-bay zu umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind in den 1A-bay-Grundsätzen dargestellt.
     
    § 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole
     
    1. Der Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des Mediums liegen. Da die Identifizierung von Mitgliedern im Internet schwierig ist, kann 1A-bay nicht zusichern, dass jedes Mitglied die natürliche oder juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied falsche Adressdaten gegenüber 1A-bay angegeben hat. Das Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.
    2. Um betrügerische Handlungen zu vermeiden, hat 1A-bay ein öffentliches Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig bewerten. Das Bewertungssystem soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder einzuschätzen. Die Bewertungen werden von 1A-bay nicht überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend sein.
    3. Das Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
    4. Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt
      • unzutreffende Bewertungen abzugeben.
      • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
      • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
      • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem 1A-bay-Marktplatz.
    5. 1A-bay kann Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die AGB, die 1A-bay-Grundsätze oder geltendes Recht bestehen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Bewertungen besteht nicht
     
    § 7 Verbotene Artikel
     
    1. Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
      • Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das 1A-bay-VeRI Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der 1A-bay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können 1A-bay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
      • Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
      • pornografische und jugendgefährdende Artikel
      • Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
      • In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei eBay nur als Festpreisartikel angeboten werden
      • radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien
      • lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate
      • menschliche Organe
      • Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
      • Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
      • Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind
      • Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
      • Drogen
      • Arzneimittel
      • Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist
    2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von Auktionen oder Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der 1A-bay-Website angeboten werden.
    3. 1A-bay behält sich vor, Angebote zu löschen, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder die 1A-bay-Grundsätze verstoßen.
     
    § 8 Allgemeine Grundsätze
     
    1. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der 1A-bay-Website sowie der Dienstleistungen von 1A-bay die geltenden Gesetze zu befolgen.
    2. Die von dem Mitglied eingestellten Angebote dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese AGB oder die 1A-bay-Grundsätze verstoßen.
    3. Kommt es auf der 1A-bay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern, teilt 1A-bay den Mitgliedern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
    4. Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht.
    5. Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen. Werbung für nicht bei 1A-bay angebotene Ware ist unzulässig. Die Zulässigkeit von Links regelt die Richtlinie zum Thema Verlinkungen und Verweise.
    6. Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis 1A-bay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
    7. Es ist 1A-bay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des 1A-bay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).
    8. 1A-bay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von 1A-bay zumutbar ist.
     
  1. Online-Auktionen
     
    § 9 Vertragsschluss
     
    1. Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die 1A-bay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.
    2. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle 1A-bay-Zeit. 1A-bay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen.
    3. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die 1A-bay-Website eingestellten Artikels zustande.
    4. Angebote auf der 1A-bay-Website können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Sofort-Kaufen-Option (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
    5. Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Mitglied nicht gelingt, behält sich 1A-bay vor, dem Anbieter auch die E-Mail-Adresse des Bieters mit dem nach Ablauf der Online-Auktion zweithöchsten Gebot mitzuteilen, damit der Anbieter mit diesem in Vertragsverhandlungen eintreten kann.
     

 

 


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