Die 1A-bay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den Mitgliedern
Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben
und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht
gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die 1A-bay-Grundsätze
verstößt. 1A-bay bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht
Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses
Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die
1A-bay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den
Mitgliedern.
§ 2 Anmeldung
Die Nutzung der Teledienste der 1A-bay-Website setzt die Anmeldung
als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der 1A-bay-Website
besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch
Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit
der Anmeldung kommt zwischen 1A-bay und dem Mitglied ein Vertrag über
die Nutzung der 1A-bay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag")
zustande.
Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt
geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen
ist eine Anmeldung untersagt.
Die von 1A-bay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig
und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse
(kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie
gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur
von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden,
die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung
der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben
umgehend gegenüber 1A-bay zu korrigieren.
Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein
Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder
Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens-
oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. 1A-bay wird das Passwort
nicht an Dritte weitergeben. Das Mitglied ist von seiner
Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner von 1A-bay
das Passwort benötigt, um dem Mitglied auf dessen Wunsch eine
Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Bei der Inanspruchnahme
solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied
und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung
anbietet. 1A-bay übernimmt für Kooperationspartner und deren
Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie nicht vertragliche
Pflichten nach dem mit 1A-bay geschlossenen Nutzungsvertrag sind.
1A-bay wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem
Passwort fragen.
Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
1A-bay stellt seinen Mitgliedern den in § 1 beschriebenen Marktplatz
zur Verfügung. Die Nutzung des Marktplatzes oder der Umfang, in dem
einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von 1A-bay
an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der
Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Anzahl positiver Bewertungen oder
Einkaufs- und Zahlungsnachweise.
Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der 1A-bay-Website und ihrer
Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik.
Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen wie
Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler etc.
ergeben. 1A-bay behält sich weiterhin das Recht vor, seine Leistungen
zeitweilig zu beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur
Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder
verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. 1A-bay berücksichtigt in
diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder.
Um Arbeiten am System durchzuführen, gibt es planmäßige und
angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen von 1A-bay
nicht erreichbar sind. Diese Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die
Sicherheit sowie die Integrität der Server zu wahren, insbesondere zur
Vermeidung schwerwiegender Störungen der Software und gespeicherter Daten.
Auf diese angekündigte Wartungszeit wird die Vorschrift unter 4. nicht
angewendet. Angebote, die nach dem Beginn der Wartungszeit enden, werden
nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht
möglich ist.
Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Geboten oder
das Sofort-Kaufen behindert, werden entsprechende Informationen über die
System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift von
Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser
Angebote gelten die
Grundsätze zu Systemausfällen.
§ 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung
1A-bay kann ein Mitglied sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte
bestehen, dass das Mitglied bei der Nutzung gegen diese AGB, die 1A-bay-Grundsätze
oder geltendes Recht verstößt oder wenn 1A-bay ein sonstiges
berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Mitglieds hat. 1A-bay kann
ein Mitglied insbesondere dann sperren, wenn es
wiederholt im Bewertungssystem gemäß § 4 negative Bewertungen
erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen
Marktteilnehmer geboten ist,
bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat,
im Zusammenhang mit seiner Nutzung der 1A-bay-Website Rechte
Dritter verletzt,
Leistungen von 1A-bay missbraucht oder
ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
1A-bay berücksichtigt bei der Entscheidung, ob ein Mitglied gesperrt
wird, dessen berechtigte Interessen. Statt der Sperrung kann 1A-bay als
minder schwere Maßnahme den Umfang der Nutzung beschränken.
Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die
1A-bay-Website nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Ein
gesperrtes Mitgliedskonto (insbesondere das Bewertungsprofil) kann nicht
wiederhergestellt werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht
nicht. Auf § 19 der AGB wird verwiesen.
Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die
Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail info@hokus-fokus.de.
1A-bay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von
vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt
hiervon unberührt.
§ 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen
Die Anmeldung als Mitglied bei 1A-bay ist kostenlos. 1A-bay
verlangt auch keine Gebühren für die Abgabe von Geboten und
Annahmeerklärungen oder für den Erwerb von Artikeln.
Für das Anbieten von Artikeln erhebt 1A-bay von dem Anbieter eine
Angebotsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von 1A-bay, insbesondere für
die Hervorhebung einzelner Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu
zahlen. Kommt es über die 1A-bay-Website zum Abschluss eines Vertrags
mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von 1A-bay eine Provision
an, die von dem Anbieter zu begleichen ist.
Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach
der jeweilsaktuellen
Preisliste.
Die einzelnen Gebühren sowie die Provision sind sofort zur Zahlung
fällig und können per Einzugsermächtigung beglichen werden. Schlägt der
Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied 1A-bay die dafür anfallenden
Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu vertreten hat.
1A-bay schickt dem Mitglied per E-Mail Rechnungen an seine
E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag wird außerdem in der Rubrik "Konto" in
"Mein 1A-bay" bekannt gegeben. Das Mitglied kommt ohne weitere Mahnung
nach einem Zeitablauf von zwei Wochen nach der Einstellung des
Rechnungsbetrags in die Rubrik "Konto" in "Mein 1A-bay" in Verzug.
Dem Anbieter wird die von ihm zu entrichtende Provision
gutgeschrieben, wenn sein Vertragspartner den über die 1A-bay-Website
geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Gutschrift muss
unter Einhaltung des dafür
vorgesehenen
Verfahrensbeantragt werden. Das Mitglied darf gegen 1A-bay-Gebühren
und/oder 1A-bay-Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten
Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann
aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.
Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von 1A-bay zu
umgehen. Beispiele für unzulässige Gebührenumgehungen sind in den 1A-bay-Grundsätzen
dargestellt.
§ 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole
Der Handel über das Internet birgt Risiken, die in der Natur des
Mediums liegen. Da die Identifizierung von Mitgliedern im Internet
schwierig ist, kann 1A-bay nicht zusichern, dass jedes Mitglied die
natürliche oder juristische Person ist, für die es sich ausgibt. Trotz
unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen ist es möglich, dass ein Mitglied
falsche Adressdaten gegenüber 1A-bay angegeben hat. Das Mitglied hat
sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu
überzeugen.
Um betrügerische Handlungen zu vermeiden, hat 1A-bay ein
öffentliches Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Mitglieder nach
der Durchführung einer Transaktion gegenseitig bewerten. Das
Bewertungssystem soll Mitgliedern dabei helfen, die Zuverlässigkeit
anderer Mitglieder einzuschätzen. Die Bewertungen werden von 1A-bay
nicht überprüft und können ihrer Natur nach unzutreffend oder irreführend
sein.
Das Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen
ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen
Bestimmungen einzuhalten. Die von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen
müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des
Bewertungssystems zuwider läuft, ist untersagt. Insbesondere ist es
untersagt
unzutreffende Bewertungen abzugeben.
Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu
veranlassen.
in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der
Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf
dem 1A-bay-Marktplatz.
1A-bay kann Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für
einen Verstoß gegen die AGB, die
1A-bay-Grundsätze oder geltendes Recht bestehen. Ein Anspruch auf
Wiederherstellung gelöschter Bewertungen besteht nicht
§ 7 Verbotene Artikel
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder
Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten
verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch
angeboten werden:
Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und
Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht
am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das
1A-bay-VeRI
Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und
Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende
Angebote auf der 1A-bay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie
andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten
können 1A-bay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf
diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen
pornografische und jugendgefährdende Artikel
Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und
Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten,
Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit
deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem
Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen
Tabakwaren bei eBay nur als Festpreisartikel angeboten werden
radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige
gesundheitsgefährdende Chemikalien
lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie
geschützte Pflanzen und deren Präparate
menschliche Organe
Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder
Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei
denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im
Inland angeboten
Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus
Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind
Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber
verboten ist
Drogen
Arzneimittel
Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen
Regelungen untersagt ist
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte dürfen nicht im Rahmen von
Auktionen oder Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der
1A-bay-Website angeboten werden.
1A-bay behält sich vor, Angebote zu löschen, die gegen geltendes
Recht, diese AGB oder die 1A-bay-Grundsätze
verstoßen.
§ 8 Allgemeine Grundsätze
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der 1A-bay-Website
sowie der Dienstleistungen von 1A-bay die geltenden Gesetze zu befolgen.
Die von dem Mitglied eingestellten Angebote dürfen nicht gegen
geltendes Recht, diese AGB oder die 1A-bay-Grundsätze
verstoßen.
Kommt es auf der 1A-bay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen
Mitgliedern, teilt 1A-bay den Mitgliedern die zur wechselseitigen
Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie
einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und
vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung
wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der
angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die
Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der
Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer
unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren
oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen
die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen
und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein
solches besteht.
Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht
Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot
beziehen. Werbung für nicht bei 1A-bay angebotene Ware ist unzulässig.
Die Zulässigkeit von Links regelt die
Richtlinie
zum Thema Verlinkungen und Verweise.
Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis
einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer
Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und
Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum
Verkaufspreis 1A-bay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen
und von diesen einzufordern.
Es ist 1A-bay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des
1A-bay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und
E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche
Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten
kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam).
1A-bay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die
Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen von 1A-bay zumutbar ist.
Online-Auktionen
§ 9 Vertragsschluss
Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer
Online-Auktion einen Artikel auf die 1A-bay-Website einstellt, gibt es
ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab.
Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein
Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot
richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion
das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im
Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.
Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot
erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion
ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der
Online-Auktion ist die offizielle 1A-bay-Zeit.
1A-bay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder
entgegen.
Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der
Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter
kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter
ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die 1A-bay-Website
eingestellten Artikels zustande.
Angebote auf der 1A-bay-Website können unter bestimmten
Voraussetzungen auch mit der
Sofort-Kaufen-Option
(Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den
Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne
Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option
bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes Mitglied diese Option
ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch
kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und
dem Mitglied nicht gelingt, behält sich 1A-bay vor, dem Anbieter auch
die E-Mail-Adresse des Bieters mit dem nach Ablauf der Online-Auktion
zweithöchsten Gebot mitzuteilen, damit der Anbieter mit diesem in
Vertragsverhandlungen eintreten kann.